
Baumängel
Studien belegen, dass sage und schreibe 99 % an Neubauvorhaben von Baumängeln betroffen sind. Da Baumängel nahezu unvermeidbar sind, ist es umso wichtiger, einen korrekten Umgang mit dem Vertragspartner (Werkunternehmer) zu pflegen. Das fristgerechte Aufzeigen von Baumängeln ist oftmals entscheidend, damit Sie letzten Endes zu Ihrem Recht kommen. Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels noch in der Gewährleistungsfrist befinden, dann haben Sie gute Chancen, vom Unternehmer Verbesserung der Mängel, Austausch bzw. bei massivem Vertrauensverlust auch die Rückabwicklung des Bauvertrages zu verlangen.
Außerhalb der Gewährleistungsfrist ist noch mehr Fingerspitzengefühl gefragt. Man muss dem Professionisten dann nämlich ein Verschulden nachweisen können. Als Spezialisten im Baurecht haben wir Kenntnis von den gängigen baurechtlichen Normen und dem aktuellen Stand der Technik.

Insolvenz – Haftpflichtversicherung
Selbst wenn Sie den richtigen Umgang mit Baumängeln wählen, kann es passieren, dass Ihr Bauunternehmen pleite ist. In Insolvenzfällen / bei Konkurs entsteht Ihnen auf Grund einer meistens nur sehr geringen Quote ein Schaden. Diesen Schaden müssen Haftpflichtversicherungen übernehmen. Diese Versicherungen sind obligatorisch bei einem Baumeister, einem Architekten, einem Statiker, einem Planer, einer Bauaufsicht und einem Bauträger. Die Versicherung greift auch, wenn Sie einen Generalunternehmer beauftragen und der Subunternehmer sein Werk nicht vollbringt. Die zur Verfügung stehenden Versicherungssummen betragen oft mehrere Millionen Euro. Unsere Spezialisierung im Bereich des Versicherungsrechts zeigt, dass Versicherer Deckung oft zu Unrecht ablehnen. Bei der Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen ist daher besonderes Augenmerk auf die richtige Formulierung der Mängel, Schäden und der Art der Schadenszufügung zu legen. Als Spezialisten im Bau- und Versicherungsrecht zeigen wir Ihnen den Weg durch dieses Dickicht.

AGB-Kontrolle und Bauträgerverträge
Unsere Expertise im Wissen um die Bedürfnisse der Bauherren ist auch für Bauträger von Bedeutung.
Bei einer Untersuchung von 18 Kaufverträgen zwischen Bauträgern und Verbrauchern durch die Arbeiterkammer Wien wurden insgesamt 474 gesetzeswidrige Klauseln identifiziert. Im Durchschnitt finden sich also je Liegenschaftskaufvertrag/Vertrag über den Ankauf einer Eigentumswohnung circa 26 gesetzeswidrige Klauseln - der „beste“ Vertrag beinhaltet 15, der „schlechteste“ Vertrag 44 solcher illegalen Klauseln. In Summe mussten insgesamt 701 Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen (BTVG; WEG; ABGB; KSchG) festgestellt werden. Bedenkt man nun, dass ausgehend von einer Durchschnittsbetrachtung jeder Kaufvertrag 25 problematische Punkte enthält, ist es sehr wahrscheinlich, dass auch Ihr Vertrag entsprechende Fehler aufweist.
Ohne genaue Kenntnis der Rechtsmissbräuchlichkeit dieser Klauseln sind Sie oft verleitet, Mängel, Verzögerungen, Überschreitung von Kostenvoranschlägen, Mehrkosten, Rechtsmängel (fehlende Benützungsbewilligung) hinzunehmen. Kraft unserer Expertise im Baurecht und Verbraucherrecht unterstützen wir Sie vorab sowohl bei der Überprüfung Ihres Liegenschaftskaufvertrages als auch im Schadensfall bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Ihr Anwalt für Bauunternehmer
Gerade im Baurecht ist Verbraucherschutz auch Unternehmerschutz. Der richtige Umgang mit gerechtfertigten und ungerechtfertigten Mängelrügen ist entscheidend dafür, welche Belastungen Sie als Unternehmer schlussendlich tragen müssen. Von uns vertretene Bauunternehmen profitieren österreichweit von unserer Expertise im Bau- und Versicherungsrecht, insbesondere wenn es darum geht, bei Schäden und Mängeln, für die einzustehen ist, Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen und Haftpflichtversicherungen (sowohl eigene als auch solche von Fremdgewerken) in Anspruch zu nehmen.
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Warum soll ich mich für Koch Rechtsanwälte entscheiden?
Rechtsanwalt Dieter Koch vertritt seit nunmehr 20 Jahren österreichweit sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer. Die Kanzlei legt besonderes Augenmerk auf die Geltendmachung und Abwicklung von Baumängeln. In den letzten Jahren bemühte sich unsere Kanzlei um alternative Wege für die Schadensbeseitigung, indem wir Nachteile sowohl für Bauherren als auch für Bauunternehmer bei Versicherungen meldeten und Ansprüche erfolgreich durchzusetzten.
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In welchen Regionen sind wir tätig?
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Die von mir beauftragte Baufirma ist „pleite“/insolvent? Was kann ich tun?
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Was ist ein Baumangel?
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Wann ist der Werklohn fällig?
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Der Unternehmer verlangt Sicherstellungen – was kann ich tun?
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Welcher Bedeutung kommt die Abnahme/Übergabe des Gewerks zu?
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Meine Baufirma stellt das Bauvorhaben nicht mehr fertig. Sie ist im Bauverzug. Was kann ich tun?
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Mein Fertigteilhausanbieter ist insolvent – was kann ich tun?
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Brauche ich für die Geltendmachung von Baumängeln ein SV-Gutachten?
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Ist eine fehlende Benützungsbewilligung ein Mangel?
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Wofür haftet der Bauträger?

RA Dieter Koch
Ihre Rechtsanwaltskanzlei im Baurecht
Rechtsanwalt Dieter Koch, Mike Majnik und Sandra Schwaiger befassen sich seit vielen Jahren mit der Materie des Baurechts. Durch die Vielzahl an Vertretungen - sowohl von Bauherren als auch von Werkunternehmen - haben sie umfassendes Know-how erworben. Innovatives Denken und der Blick über den Tellerrand ermöglichen es, neue Fragestellungen aufzuwerfen. So werden Ansprüche auch gegenüber Haftpflichtversicherung gemeldet und erfolgreich durchesetzt.

Mike Majnik

Niels Koch

Sandra Schwaiger

Claudia Rath